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Beirat
Größere Handelsgesellschaften bilden häufig neben den gesetzlich vorgeschriebenen Organen (Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat) zur Unterstützung der Unternehmensführung ein Verwaltungsorgan, den Beirat, dem sie Beratungs-, Aufsichts- und Kontrollfunktionen übertragen.




