Genussrechte
Im Bereich der erneuerbaren Energien gewinnen Genussrechte als Finanzierungsform für mittelständische Unternehmen in jüngster Zeit stark an Bedeutung. Ihre Eigenschaft als Mezzanine-Kapital bietet Unternehmen flexible Finanzierungsmöglichkeiten, da sie je nach Ausgestaltung der Genussrechtsbedingungen als Eigen- oder Fremdkapital bilanziert werden können. Im Kapitalmarkt sind Genussrechte eine etablierte Form der Geldanlage, die Anlegern interessante Renditeaussichten bietet.
Mit Genussrechten im Bereich der erneuerbaren Energien investieren Anleger mittelbar in eine nachhaltige Energieerzeugung und bewirken damit positive Klima- und Umwelteffekte. So entsteht ein gesellschaftlicher und ökologischer Mehrwert gegenüber konventionellen Investitionen.
Hinweis zur Erteilung eines Freistellungsauftrages bzw. Vorlage einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung
Als Inhaber von Windwärts Genussrechten können Sie die Auszahlungen auf Ihre Genussrechte von der Kapitalertragsteuer freistellen lassen. Mit diesem Formular können Sie einen Freistellungsauftrag erteilen oder einen bestehenden Freistellungsauftrag ändern. In diesem Fall senden Sie uns bitte das Formular ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Fax zu. Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung ist im Original einzureichen. Für Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Fondsanteile) ist die Erteilung eines Freistellungsauftrages nicht möglich.
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung:




