Genehmigungsplanung
Die Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung von Windenergieanlagen werden insbesondere durch planungsrechtliche Instrumente sowie durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Naturschutzrecht geregelt. Im Bundesbaugesetz ist verankert, dass Windenergieanlagen wie andere Kraftwerke als privilegierte Vorhaben eingestuft sind und damit grundsätzlich im Außenbereich errichtet werden dürfen, wenn dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Die räumliche Steuerung der Projektstandorte erfolgt auf Grundlage der Landes- und Regionalplanung sowie durch die Ausweisung von Sondergebieten in der Bauleitplanung auf Gemeindeebene. Das Zusammenwirken einer Vielzahl von Instrumenten ermöglicht einen planmäßigen Ausbau der Windenergienutzung bei gleichzeitiger Wahrung der Interessen von Gesellschaft und Umwelt.
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