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Genussrecht

Ein Genussrecht ist ein Kapitalüberlassungsverhältnis, bei dem der Anleger dem Herausgeber des Genussrechtes befristet oder unbefristet Kapital zur Verfügung stellt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Herausgeber (Emittent), dem Anleger Vermögensrechte (z.B. in Form von Zinszahlungen) zu gewähren. Stimm- und Kontrollrechte werden dem Genussrechtszeichner nicht gewährt. Es handelt sich um eine unternehmerische Kapitalanlage, bei der das Risiko eines Totalverlusts der Einlage nicht auszuschließen ist.

 

Genussrechtskapital ist eine Form von Mezzanine-Kapital (Mezzanine = Zwischengeschoss, arch.), es steht haftungs- und steuerrechtlich zwischen typischem Eigen- und klassischem Fremdkapital. Da die Ausgestaltungsmöglichkeiten von Genussrechtskapital gesetzlich weniger reguliert sind als beispielsweise bei Aktienkapital, eröffnen sich Unternehmen flexible Finanzierungsmöglichkeiten. Im Hinblick auf Laufzeiten, Kündigungen, Verzinsungs-, Gewinn- und Verlustregelungen oder Rückzahlungsmodalitäten variieren Genussrechte je nach geplanter Verwendung als Eigen- oder Fremdkapital stark.


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