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EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, genannt EEG, fördert den Ausbau von Energieversorgungsanlagen, die aus erneuerbaren Quellen gespeist werden. Den Betreibern wird über einen bestimmten Zeitraum ein fester Vergütungssatz für den erzeugten Strom gewährt, der sich an den Erzeugungskosten der jeweiligen Erzeugungsart orientiert, um so einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu ermöglichen. Gefördert wird die Erzeugung von Strom aus Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas, Biomasse, Geothermie, Windenergie sowie solarer Strahlungsenergie.


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