BaFin
Seit dem 1. Juli 2005 sind Beteiligungsprospekte vor ihrer Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu prüfen. Damit wird einem verstärkten Anlegerschutz Rechnung getragen. Innerhalb einer Frist von 20 Werktagen erfolgt die Prüfung auf formale Vollständigkeit im Sinne der Vermögensanlagen-Verkaufsprospekteverordnung (VermVerkProspV).
Die gesetzlich formulierten Anforderungen betreffen beispielsweise Angaben zum Prospektherausgeber, zur Betreibergesellschaft sowie zum Anlageobjekt. Eine Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit erfolgt allerdings nicht.
Wenn die Prüfung der formalen Anforderungen keine Beanstandungen ergibt, spricht die BaFin die Gestattung zur Veröffentlichung des Prospektes aus. Nach Anzeige der Gestattung in einem Börsenpflichtblatt kann das Beteiligungsangebot veröffentlicht werden.




