Geschlossene Fonds
Geschlossene Fonds bündeln das Kapital einer Vielzahl von Investoren, um damit zum Beispiel einen Windpark oder eine Photovoltaikanlage zu finanzieren. Diese Konzeption bietet Anlegern bereits bei relativ kleinen Beträgen die Vorzüge einer Großinvestition, die sonst nur institutionellen Investoren offen stehen.
Bei sogenannten „Geschlossenen Fonds” handelt es sich um ein definiertes Investitionsobjekt mit einem klar umrissenen Investitionsvolumen, dessen Prognosezeitraum auch bei unbefristeter Konzeption des Fonds vergleichsweise begrenzt ist. Weiterhin ist die Anzahl von Gesellschaftern durch das definierte Fondsvolumen begrenzt. Ist das geplante Eigenkapital eines Fonds gezeichnet, wird kein neuer Gesellschafter mehr aufgenommen. Damit ist der Fonds platziert oder geschlossen. Die Handelbarkeit von Anteilen an einem geschlossenen Fonds ist begrenzt, da sie im Unterschied zu Aktienfonds nicht im geregelten Kapitalmarkt angeboten werden können.
Geschlossene Fonds sind weitgehend unabhängig von den Entwicklungen der Aktienmärkte und daher im Rahmen der individuellen Vermögensanlage eine interessante Alternative zur Risikostreuung.
Chancen und Risiken
Bei der Investition in einen Fonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit allen Chancen und Risiken. Die Beteiligungsangebote richten sich an Anleger, die in Grundzügen rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Kenntnisse haben. Es eignet sich nicht für Anleger, die eine festverzinsliche Geldanlage suchen.
Rechtsform
Als gesellschaftsrechtliche Form wird für Fonds in der Regel die GmbH & Co. KG gewählt. Es handelt sich dabei um die Kombination einer Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung und einer Personengesellschaft mit entsprechenden steuerlichen Vorteilen.
Bei der Fondsgesellschaft und dem Emissionshaus handelt sich um zwei voneinander unabhängige Unternehmen. Damit ist die Fondsgesellschaft gegenüber einer möglichen Insolvenz des Emissionshauses abgesichert.
Kommanditisten eines Fonds sind unmittelbare Eigentümer des Gesellschaftsvermögens. Sie werden als Gesellschafter in das Handelsregister eingetragen und haben weitreichende Rechte, wie Stimm- und Kontrollrechte. Diese Rechte sind im Gesellschaftsvertrag geregelt.
Steuerliche Aspekte
Die einkommenssteuerliche Veranlagung geschieht auf der Ebene der einzelnen Gesellschafter. Seit dem 10.11.2005 regelt der § 15b des Einkommensteuergesetzes, dass steuerliche Verluste im Rahmen einer Fondsbeteiligung maximal zu 10 % mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Übersteigt die Summe der prognostizierten Anfangsverluste den Betrag von 10 % des Eigenkapitals, so sind diese nur mit Einkünften zu verrechnen, die in den folgenden Jahren aus dieser Einkunftsquelle erzielt werden. Die Fonds im Bereich der regenerativen Energien sind damit in der Regel innerhalb der ersten 10 Betriebsjahre steuerfrei.
Prospektpflicht
Geschlossene Fonds unterliegen nicht der Kontrolle des geregelten Kapitalmarktes. Seit dem 1.7.2005 regelt das Verkaufsprospektgesetz und die Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung jedoch die Verpflichtung zur Herausgabe und die Form eines Verkaufsprospektes. Die Emission darf erst nach Prüfung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf formale Vollständigkeit und Gestattung der Veröffentlichung erfolgen.




