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Wind- und Solarenergiefonds

Strukturen und Entscheidungsprozesse

 

Aus: Windwärts Newsletter Nr. 14, Stand: Mai 2010

 

Wind- oder Solarenergiefonds unterscheiden sich deutlich von Beteiligungen an Büroimmobilien oder Containerschiffen. Vielen Anlegern ist es zunehmend wichtig, über das Erzielen einer interessanten Rendite hinaus in eine nachhaltige Kapitalanlage zu investieren. Das wird an dem wachsenden Interesse an Kapitalanlagen im Bereich der erneuerbaren Energien besonders deutlich.

 

Seit rund 20 Jahren sind Fondsgesellschaften nach dem Modell der GmbH & Co. KG eine typische Form der Finanzierung für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien. Anleger werden mit der Investition ihres Kapitals in einen solchen geschlossenen Fonds Mitgesellschafter und damit handelsrechtlich zum Unternehmer.

 

Wenn viele Kapitalgeber sich zu einem Wirtschaftsunternehmen zusammenschließen, sind funktionierende und effiziente Gesellschaftsstrukturen von besonderer Bedeutung. Die Grundlage für das unternehmerische Handeln bilden klare und verbindliche Kommunikationsregeln und Entscheidungsstrukturen. Diese sind in der Konzeption des Gesellschaftsvertrages zu finden.

 

Bei Fondsgesellschaften hat sich die Windwärts Energie GmbH von Anfang an bewusst dafür entschieden, neben der Geschäftsführung einen Beirat als weiteres Organ der Gesellschaft einzurichten. Seine Mitglieder werden aus dem Kreis der Kommanditisten gewählt. Neben der Kontrollfunktion gegenüber der Geschäftsführung liegt der Vorteil darin, dass die in einem Beirat vereinten unterschiedlichen Kenntnisse und persönlichen Erfahrungen die unternehmerischen Entscheidungen auf eine breitere Basis stellen. Die Einrichtung eines Beirates ist ein wichtiger Baustein für ein langfristig vertrauensvolles 
und konstruktives Verhältnis zwischen Kapitalgebern und Geschäftsführung.

 

Durch welche wesentlichen Arbeitsschritte ist das Geschäftsjahr einer Fondsgesellschaft charakterisiert? Die Geschäftsführung erstellt den Geschäftsbericht und veranlasst die Erstellung des Jahresabschlusses. In einer ersten Beiratssitzung wird die Tagesordnung für die ordentliche Gesellschafterversammlung mit den Beschlussvorlagen festgelegt. Anschließend lädt die Geschäftsführung zur Gesellschafterversammlung ein und führt diese durch. Im Rahmen einer weiteren Beiratssitzung werden laufende Geschäftsvorkommnisse behandelt und der Wirtschaftsplan für das kommende Jahr beraten und verabschiedet.

 


Exemplarische Stimmrechtsverteilung auf einer Jahreshauptversammlung

 

Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet einmal jährlich statt. Dort wird über den kaufmännischen und technischen Verlauf des Projektes informiert und über die vorliegenden Beschlussvorlagen entschieden. Die Gesellschafter haben pro tausend Euro Kapitalanteil je eine Stimme. Bei Nichtanwesenheit ist eine Stimmrechtsübertragung auf Mitgesellschafter, Beiräte oder Geschäftsführung möglich. Zu jedem Tagesordnungspunkt besteht die Möglichkeit, Fragen, Kritik und Anregungen an die Geschäftsführung zu richten. Darüber hinaus bietet die Gesellschafterversammlung die Gelegenheit zum persönlichen Austausch mit den Mitgesellschaftern, den Beiratsmitgliedern und der Geschäftsführung.

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