Warum sich das Finanzamt nicht für Ihre Ausschüttungen interessiert
Auf den Punkt gebracht
Aus: Windwärts Newsletter Nr.1, Stand: Oktober 2003
Das Ergebnis der Gesellschaft ist abhängig von den im Betriebsjahr entstandenen Einnahmen und den Betriebskosten. Es wird im Jahresabschluss der Gesellschaft festgestellt und den einzelnen Kommanditisten entsprechend der Höhe ihrer Einlage zugewiesen. In den ersten Jahren entstehen der Gesellschaft durch die Abschreibungen der Windenergieanlagen Verluste. Diese Verluste sind überwiegend Buchverluste und stellen nicht den realen Wertverlust dar. Sie werden bis zur Höhe der Kommanditeinlage in der persönlichen Einkommensbesteuerung berücksichtigt und können durch Eintrag auf der Lohnsteuerkarte oder durch Herabsetzung der Vorauszahlung beschleunigt geltend gemacht werden. In Jahren mit einem Gewinn wird dieser den Kommanditisten zugewiesen und mit dem persönlichen Steuersatz in der Besteuerung berücksichtigt.
Davon unabhängig sind die Ausschüttungen, die aus der überschüssigen Liquidität der Gesellschaft erfolgen. Diese Barentnahmen werden direkt auf das Konto des Gesellschafters überwiesen und sind nicht zu versteuern.




