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Steuerliche Konzeption von Windenergiefonds bestätigt

Aus: Windwärts Newsletter Nr. 12, Stand: April 2009

 

Prüfungen des Finanzamtes hatten bei den Steuererklärungen der Betreibergesellschaften für die Jahre 2000 bis 2003 zu einer veränderten Berechnung der Abschreibungszeiträume geführt. Bei der steuerlichen Konzeption der Windenergiefonds waren die in den AfA*-Tabellen festgelegten „betriebsgewöhnlichen Abschreibungszeiträume“ zugrunde gelegt worden. Dagegen sahen die neuen Steuerbescheide Abschreibungen für Windenergieanlagen über einen Zeitraum vor, der sich an der wirtschaftlichen Vorausschau der Fonds orientierte – mit entsprechenden Auswirkungen für die Gesellschafter. Die Windwärts Sonne und Wind GmbH & Co. Betreiber KG reichte daraufhin Klage beim Niedersächsischen Finanzgericht ein. Ende Januar 2009 bestätigte das Gericht die ursprüngliche steuerliche Konzeption der Windenergiefonds.

 

* Absetzung für Abnutzungen

 

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