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Lebensraum für seltene Vögel

Windenergieanlagen und Kompensationsmaßnahmen

 

Aus: Windwärts Newsletter Nr.4, Stand: 31. Mai 2005

 

Bei der Planung von Windenergieprojekten sind die jeweiligen Landesnaturschutzgesetze für die Bewertung der Auswirkungen auf Natur und Landschaft maßgeblich. Windenergieanlagen stellen aufgrund von Bodenversiegelungen am Standort und Auswirkungen auf das Landschaftsbild einen Eingriff dar. Entsprechend des jeweiligen Landesnaturschutzgesetzes werden daher im Baugenehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen festgelegt sowie Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen als Kompensation für diese Veränderungen im Naturhaushalt definiert. Ein landschaftspflegerischer Begleitplan legt die Kompensationsflächen, die Kompensationsmaßnahmen und die zukünftigen Pflegemaßnahmen auf den jeweiligen Flächen im Detail fest. Je nach Empfindlichkeit des Naturraumes im Projektgebiet müssen Kompensationsflächen von 0,25 bis 1 Hektar pro Windenergieanlage bereitgestellt werden. Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen trägt der Bauherr, bei Fonds die Betreibergesellschaft.

 

Im Windenergieprojekt Schliekum II wurden auf einer Fläche von insgesamt 5,23 Hektar Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt. Auf zwei Flächen etwa einen Kilometer westlich der Windenergieanlagen wurde in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und der NABU-Ortsgruppe Pattensen Lebensraum für Grauammern (Emberiza calandra) geschaffen. Grauammern benötigen Ödlandflächen mit Gebüschanteilen und ernähren sich von Insekten, aber auch von Grassamen und Pflanzenteilen. In der Feldmark von Pattensen und Schliekum war der Grauammerbestand immer stärker zurückgegangen, da in einer Landschaft mit intensivem Ackerbau geeignete Lebensräume kaum noch vorhanden sind. Nicht nur die Gestaltung der neuen Biotope, sondern auch das Pflegekonzept geht auf die Lebensansprüche der selten gewordenen Vogelart ein. Beide Flächen sollen zukünftig in einem bestimmten Rhythmus gepflügt oder gemäht werden, um sie als Brachen zu erhalten. Die dritte Fläche in der Leine-Niederung wird von einer Intensivgrünlandfläche in weniger stark genutztes Grünland ohne Düngung umgewandelt. Sie grenzt an eine bereits bestehende Kompensationsfläche aus dem Windenergieprojekt Schliekum mit ähnlicher Nutzung an, so dass hier eine insgesamt etwa ein Hektar große Extensivgrünlandfläche entsteht.

 

Im Windenergieprojekt Schliekum II war eine enge Kooperation mit örtlichen Initiativen möglich. In anderen Projekten wurden ebenfalls positive Erfahrungen mit ähnlichen Formen der Zusammenarbeit gemacht. Auch bei zukünftigen Planungen sollen die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen so weit wie möglich mit Naturschutzinitiativen vor Ort abgestimmt werden, um die Kompensationen für die Windenergieanlagen an den lokalen Bedürfnissen auszurichten.

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