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Flugsicherheit und Windenergieanlagen

Flugbefeuerung passt sich der Sichtweite an

 

Aus: Windwärts Newsletter Nr. 10, Stand: April 2008

 

Gerade hat das weiße Blitzlicht der Tageskennzeichnung auf das rote Leuchtsignal für die Nacht umgestellt. Die Lichtpunkte springen zwischen den Windenergie­anlagen hin und her und es entsteht ein unruhiger optischer Eindruck. Bei neuen Projekten ist diese Art der Befeuerung nicht mehr zulässig. Aber welche technischen Entwicklungen haben inzwischen stattgefunden und an welchen Zielen wird gearbeitet?

 

Das Erscheinungsbild von Windparks wird bedeutend ruhiger, wenn die Tages-

und Nachtbefeuerung der Windenergieanlagen im gleichen Takt aufleuchten. Die Befeuerungen können entweder parkintern oder über einen Weltraumsatelliten gesteuert werden. Darüber hinaus können die Luftfahrtbehörden zulassen, dass lediglich Windenergie­anlagen in der äußeren Reihe eines Windparks mit Befeuerungseinrichtun­gen auszustatten sind. Eine besondere Herausforderung an die Hersteller von Flugbefeuerungseinrichtungen besteht in der präzisen Begrenzung des Leuchtfeuers auf den Bereich oberhalb der Horizontlinie. Je besser die Abschirmung nach unten gelingt, desto geringer ist die Sichtbarkeit für die Anwohner. Dieses Ziel lässt sich am besten durch den Einsatz von lichtemittierenden Dioden (LED-Technik) erreichen. Über den Einsatz von LED freuen sich auch die Betreiber von Windenergieanlagen. Die innovativen Leuchtmittel haben im Vergleich zu herkömmlichen Glühlampen eine bedeutend längere Lebensdauer und darüber hinaus einen sehr geringen Stromverbrauch.

 

Ein weiterer Fortschritt wird durch eine von der jeweiligen Fernsicht gesteuerte Helligkeit der Flugbefeuerung erreicht. Ab einer Sichtweite von 5 Kilometern darf die Helligkeit der Leuchtmittel um 70 Prozent und ab einer Sichtweite von 10 Kilometern um 90 Prozent reduziert werden. Diese Technik entspricht der aktuellen „Allgemeinen Verwaltungs­vorschrift für die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AW, Bundesanzeiger Nr. 81/07)“ und wird vom Bundesverband Windenergie e.V. (BWE) empfohlen.

 

In Zukunft ist es vorstellbar, dass sich die Flugbefeuerung nur im Falle eines auf den Windpark in geringer Höhe zufliegenden Flugzeugs aktiv einschaltet. Um dieses Ziel zu erreichen, wären ent­weder sämtliche Flugzeuge mit geeigneten Sendern (so genannten Transpondern) oder die Windparks mit eigenen Radarsystemen zur Luftraumüberwachung auszustatten. Neben technischen und finanziellen Aspekten sind bei beiden Varianten auch militärische Sicherheits­aspekte zu klären.

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