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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009

Bundestag beschließt die Novellierung

 

Aus: Windwärts Newsletter Nr. 11, Stand: November 2008

 

Am 6. Juni 2008 beschloss der Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Mit dem EEG 2009 wird das Ziel verfolgt, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 % zu erhöhen. Nachfolgend werden einige der Änderungen dargestellt:

 

  • Absenkung der Vergütungen für die Solarstromerzeugung und Erhöhung der Degression der Vergütung für zukünftig ans Netz gehende Anlagen.
  • Anhebung der Anfangsvergütung von Strom aus Windenergie von 8,03 Cent im Jahr 2008 auf 9,2 Cent im Jahr 2009.
  • Erhöhung der Vergütung im Biogasbe­reich, u. a. für den Einsatz von Gülle in Anlagen bis 500 Kilowatt. Präzisierung der Voraussetzungen für den Bonus zum Einsatz nachwachsender Rohstoffe sowie den Bonus für Kraft-Wärme-Kopplung durch Positiv- und Negativlisten.
  • Regelungen zum Netzbetrieb mit Verpflichtungen der Netzbetreiber zur Erweiterung und Optimierung der Netzkapazitäten. Entschädigungspflicht der Netzbetreiber bei nicht möglicher Einspeisung aufgrund verspäteten Ausbaus der Netzkapazität.
  • Höhere Anforderungen an die Netzintegration von Windenergieanlagen und deren Vergütung mit einem Systemdienstleistungs-Bonus.
  • Rahmen für die Direktvermarktung von Strom außerhalb des EEG-Systems.
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