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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009
Bundestag beschließt die Novellierung
Aus: Windwärts Newsletter Nr. 11, Stand: November 2008
Am 6. Juni 2008 beschloss der Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Mit dem EEG 2009 wird das Ziel verfolgt, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 % zu erhöhen. Nachfolgend werden einige der Änderungen dargestellt:
- Absenkung der Vergütungen für die Solarstromerzeugung und Erhöhung der Degression der Vergütung für zukünftig ans Netz gehende Anlagen.
- Anhebung der Anfangsvergütung von Strom aus Windenergie von 8,03 Cent im Jahr 2008 auf 9,2 Cent im Jahr 2009.
- Erhöhung der Vergütung im Biogasbereich, u. a. für den Einsatz von Gülle in Anlagen bis 500 Kilowatt. Präzisierung der Voraussetzungen für den Bonus zum Einsatz nachwachsender Rohstoffe sowie den Bonus für Kraft-Wärme-Kopplung durch Positiv- und Negativlisten.
- Regelungen zum Netzbetrieb mit Verpflichtungen der Netzbetreiber zur Erweiterung und Optimierung der Netzkapazitäten. Entschädigungspflicht der Netzbetreiber bei nicht möglicher Einspeisung aufgrund verspäteten Ausbaus der Netzkapazität.
- Höhere Anforderungen an die Netzintegration von Windenergieanlagen und deren Vergütung mit einem Systemdienstleistungs-Bonus.
- Rahmen für die Direktvermarktung von Strom außerhalb des EEG-Systems.




