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Anlageformen – Genussrechte und geschlossene Fonds

Aus: Windwärts Newsletter Nr. 15, Stand: Dezember 2010

 

Im deutschen Kapitalmarkt sind Genussrechte und geschlossene Fonds etablierte Anlageformen, die sich im Bereich erneuerbarer Energien wachsender Beliebtheit erfreuen.

 

Mit der Zeichnung von Genussrechtskapital stellen Anleger Unternehmen (Emittenten) Kapital zur Verfügung. Sie leisten damit eine Vertrauensentscheidung in die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens und erhalten im Gegenzug Vermögensrechte wie etwa jährliche Verzinsungen. Unternehmensentscheidungen können sie nicht beeinflussen. Genussrechte können den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechend ausgestaltet sein, etwa in puncto Laufzeit, Kündbarkeit oder Übertragbarkeit. Neben festen Zinssätzen können Gewinnbeteiligungen und für ausschüttungslose Jahre Nachzahlungen vereinbart werden.

 

Geschlossene Fonds sind Personengesellschaften, meist in Form einer GmbH & Co. KG. Sie bündeln das Kapital von Anlegern und investieren es in der Regel in ein Wirtschaftsgut, beispielsweise in eine Photovoltaikanlage. Das Eigenkapital­volumen ist definiert, die Anlegerzahl begrenzt. Als Miteigentümer nehmen die Anleger an den wirtschaftlichen Erträgen teil und haben Mitspracherechte bei Unternehmensentscheidungen. Im Bereich erneuerbarer Energien können die Fondslaufzeiten 20 Jahre und mehr betragen.

 

Genussrechte und geschlossene Fonds sind unternehmerische Kapitalanlagen mit Chancen und Risiken. Ein Verlust der Einlage kann nicht ausgeschlossen werden. Dem gegenüber stehen attraktive Renditen und die Möglichkeit, Kapital zielgerichtet und nachhaltig zu investieren.

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